AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
zuletzt geändert am 30. August 2019
  1. Vertragsabschluss
    Jede Bestellung stellt ein verbindliches Angebot an Autoquariat zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Bestellbestätigungen stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Ein Kaufvertrag kommt erst durch Versand der Ware zustande.

  2. Lieferung
    Die Produkte werden, sofern sie sich an Lager befinden, sofort geliefert. Für nicht lagernde Ware und Sonderbestellungen werden voraussichtliche Liefertermine vereinbart.

  3. Preise
    Alle veröffentlichten Preise sind Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
    Preisänderungen bleiben vorbehalten. Preislisten werden regelmäßig aktualisiert, Tippfehler können jederzeit richtig gestellt werden.

  4. Bezahlung
    Die Bezahlung erfolgt durch die vereinbarte Zahlungsform.
    Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt der Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen als vereinbart und verpflichten den Kunden diesbezüglich zum Ersatz. Dazu zählen insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder Anwaltsbüros.

  5. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Verkauf resultierender Forderungen
    bleiben die Waren im Eigentum der Firma Autoquariat.

  6. Design/technische Daten/Änderungen
    Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich sowie Irrtum bei Produktbeschreibungen und Preisen sind vorbehalten.

  7. Gewährleistung
    Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Gewährleistungsfrist von 2 Jahren). Die Firma Autoquariat ist jedoch im Falle eines Mangels berechtigt, nach Ihrer Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Schlägt eine Reparatur oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sich diese aus von der Firma Autoquariat zu vertretenden Gründen über angemessene Fristen hinaus, so ist der Kunde berechtigt, entweder Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu fordern.
    Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist generell ausgeschlossen.
    Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Firma Autoquariat Änderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen werden, sowie bei Motorsporteinsatz.
    Die Wartungs- und Servicearbeiten sind gemäß den Herstellervorschriften einzuhalten.

  8. Verzug bei Sonderbestellungen
    Im Verzugsfall ist ein Rücktritt erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich, wenn diese Frist ungenützt verstrichen ist.

  9. Umtausch
    Falsch gelieferte Ware muss binnen 14 Tagen nach Erhalt der Sendung beanstandet werden. Falsch bestellte Ware (außer bei Sonderbestellungen) kann ebenfalls binnen 14 Tagen umgetauscht werden. In diesem Fall sind alle Transportkosten vom Besteller zu
    begleichen.

  10. Rücksendung
    Die Rücksendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat auf eine der gewählten Transportart entsprechende Verpackung zu achten.
    Rücksendungen haben frei zu erfolgen, unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Im Falle einer berechtigten Rücksendung werden die vom Rücksender bezahlten Transportkosten refundiert.

  11. Rücktritt
    Verbraucher, im Sinne des Konsumentengesetzes, können gemäß den Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen in beliebiger Form (z.B. per E-Mail, Fax, Brief) ohne Angabe von Gründen vom Vertragsabschluss
    zurücktreten.
    Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen stellt keinen gültigen Kaufrücktritt dar.
    Die Rücktrittsfrist beträgt beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
    Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht (§18 FAGG) unter anderem bei:
    • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder auf die persönlichen
    Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z.B. Sonderbestellung von
    kundenspezifischen Teilen);
    • Waren, deren Preis von Finanzmarktschwankungen abhängt, die innerhalb der
    Rücktrittsfrist auftreten können;
    • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte (ausgenommen Abonnements);
    Pflichten von Autoquariat:
    Tritt der Verbraucher zurück, werden dem Verbraucher alle von diesem
    geleisteten Zahlungen einschließlich allfälliger Lieferkosten unverzüglich erstattet. Hat sich
    aber der Verbraucher für eine andere (teurere) Lieferart als vom Unternehmer
    standardmäßig angeboten entschieden, sind diese Mehrkosten nicht zu erstattet.
    Pflichten des Verbrauchers, Kosten:
    Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe
    der Rücktrittserklärung an den Unternehmer zurück zu stellen. Es genügt, wenn die Ware
    innerhalb der maßgeblichen Frist abgesendet wird.
    Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher.
    Der Verbraucher hat nur dann eine Entschädigung für Wertminderung zu zahlen, wenn dies auf einen zur Prüfung der Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktion nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist. Bloße Entnahme aus der
    Verpackungen, erste Inbetriebnahme zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit u.dgl. bewirken also keine Ersatzpflicht des Verbrauchers. Nur darüber hinausgehende Wertminderung ist zu ersetzen.

    Der Mindestbestellwert bei Bestellungen beträgt 20,- Euro. Bei einem teilweisen Kaufrückritt muß der Wert der behaltenen Ware diese Schwelle erreichen, da ansonsten die fehlende Differenz nachverrechnet wird.

  12. Retournahme
    Eine Retournahme von Waren, die nicht unter die Punkte 9) und 11) fallen, ist nur nach
    vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
    In diesem Fall wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20% des Warenwertes, mindestens jedoch 10,00 Euro in Rechnung gestellt. Eine Retournahme von Sonderbestellungen ist jedoch generell ausgeschlossen.

  13. Konkurrenz mit Geschäftsbedingungen
    Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Autoquariat abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  14. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand richtet sich nach dem sachlich zuständigen Gericht in Wien.